HERBERT HERTLEIN PILOT UND SACHVERSTÄNDIGER

Fluglizenz

Beratung

für Privatpersonen und Unternehmen

Lizenzen & Flugrecht

Welche Fluglizenz benötigen Sie, um abzuheben?

Sie haben sich entschlossen, Ihren Weg zu gehen. Sie haben Ihr Ziel vor Augen und fragen sich, welche Schritte nun folgen sollen.

Egal, ob Sie privat oder beruflich fliegen möchten: ich zeige Ihnen den Weg dorthin und bringe Sie Ihrem ehrgeizigen Ziel ein Stück näher.

Der private Flugbetrieb
Rechtliche Aspekte des Flugbetriebs, Versicherung, Dokumente, Wartung.

Endlich Privatpilot – was nun?
Sie haben Ihre Ausbildung zum Privatflugzeugführer erfolgreich abgeschlossen und möchten sich weiterbilden? Sie möchten mit Ihrem PPL wetterunabhängig werden?
Ich berate Sie zum Lizenzerwerb der Instrumentenflugberechtigung (IR) und auch zur Berechtigung für zweimotorige Flugzeuge (MEP).

Das Luftsportgerät (UL = Ultraleicht) und der Segelflug
Auch für Fragen in diesem Segment stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Die Wahl des richtigen Flugzeugs

Sollten Sie bereits schon einen oder mehrere Schritte weiter und auf der Suche nach dem geeigneten Flugzeug sein, berate ich Sie bei der Auswahl und unterstütze Sie bei der Besichtigung vor Ort.

Der Weg ins Cockpit

Welche Fluglizenzen gibt es?

Mit meinem Wissen und meinen umfangreichen Erfahrungen als Pilot und Sachverständiger im Bereich der Luftfahrt werden wir gemeinsam herausarbeiten, welche Lizenz für Sie am passendsten und welche Herangehensweise für Sie am sinnvollsten ist.

  • ATPL = Verkehrsflugzeugführer
    (Airline Transport Pilot License)
  • CPL = Berufsflugzeugführer
    (Achtung: in der Basisversion ohne Instrumentenflugberechtigung!)
  • IR = Instrumentenflugberechtigung
    (kombinierbar mit CPL oder PPL)
  • PPL = Privatpilotenschein
    (FAA tauglich d.h. umschreibbar für USA)
  • LAPL = kleinster Pilotenschein, rein europäische Berechtigung,  im EASA-Raum gültig
  • Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer = Ultraleicht

Lizenzen und Flugrecht

Welche Fluglizenzen gibt es?

Mit meinem Wissen und meinen umfangreichen Erfahrungen als Pilot und Sachverständiger im Bereich der Luftfahrt werden wir gemeinsam herausarbeiten, welche Lizenz für Sie am passendsten und welche Herangehensweise für Sie am sinnvollsten ist:

  • ATPL = Verkehrsflugzeugführer
    (Airline Transport Pilot License)
  • CPL = Berufsflugzeugführer
    (Achtung: in der Basisversion ohne Instrumentenflugberechtigung!)
  • IR = Instrumentenflugberechtigung
    (kombinierbar mit CPL oder PPL)
  • PPL = Privatpilotenschein
    (FAA tauglich d.h. umschreibbar für USA)
  • LAPL = kleinster Pilotenschein, rein europäische Berechtigung,  im EASA-Raum gültig
  • Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer = Ultraleicht

Welche Lizenz benötigen Sie, um abzuheben?
Mit meinem Wissen und meinen umfangreichen Erfahrungen als Pilot und Sachverständiger im Bereich der Luftfahrt werden wir gemeinsam herausarbeiten, welche Lizenz für Sie am passendsten und welche Herangehensweise für Sie am sinnvollsten ist.

Der private Flugbetrieb
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Kontaktieren Sie mich

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Ich freue mich über Ihre Email, aber viele Fragen lassen sich am Telefon oft schneller und leichter beantworten und wir lernen einander besser kennen.

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Ich freue mich über Ihre Email, aber viele Fragen lassen sich am Telefon oft schneller und leichter beantworten und wir lernen einander besser kennen. Dennoch können Sie mich aber auch gerne per Email kontaktieren.